Am 05. November fand vor dem Höchstgericht der USA eine mündliche Anhörung über zahlreiche von US-Präsident Trump verfügten Zölle statt, welche auf Basis eines Notstandsgesetzes aus dem Jahr 1977 erlassen wurden.
Etwas mehr als 3 Monate vorher, am 27. Juli, verkündeten Donald Trump und die Präsidentin der EU, Ursula von der Leyen, eine Einigung im transatlantischen Zollstreit.
Die Einigung war zwar eine Einigung, der Profiteur war aber wohl eher die USA. Anders als etwa China, das vor Zöllen aus Donald Trumps Zufallsgenerator nicht einknickte, zog es die EU vor, 15% zu akzeptieren.
Statt zuvor durchschnittlich 2,5% auf EU-Waren.
Die Befürworter der Einigung sagten, 15% wären besser als die von Trump angedrohten 30%. Mathematisch gesehen auch richtig, aber war es auch sonst richtig?
Während der Verhandlungsstil von Ursula von der Leyen durchaus pragmatisch und sachorientiert gewesen sein mag, darf nicht vergessen werden: die Zollvorstellungen von Trump waren es nicht. Die USA litten zwar unter einem Handelsbilanzdefizit mit der EU, reduzierten es aber signifikant durch ihren Dienstleistungsbilanzüberschuss, was aber von Trump ausgeblendet wurde. Vielmehr wollte er für digitale Dienstleistungen eine Aufweichung der Digitalgesetze (verbunden mit der Drohung, sonst wieder Waren stärker mit Zöllen zu belegen). Dazu kamen auch komplette Falschbehauptungen, wie etwa, dass die europäische Mehrwertsteuer nur für US Waren gelte und dies natürlich wieder eine Benachteiligung der Vereinigten Staaten ausmache.
Das von Ursula von der Leyen geführte Europa führte die folgenden Verhandlungen vielleicht gut, aber vermarktete sie schlecht. Von der Leyen verstand es nicht, die chronische Uneinigkeit Europas durch charismatisches, energisches, publikumswirksames (=wählerwirksames) Verhandeln zu kaschieren und Europas Position der Stärke auszuspielen (oder zumindest so zu tun).
Wobei die EU noch dazu insgesamt mehr Waren und Dienstleistungen in die USA exportierte, als umgekehrt. Trump nahm eine inhaltlich eigentlich unhaltbare Verhandlungsposition ein – und konnte damit dennoch gewinnen.
Aber so wie man von der Leyen im April 2021 beim Besuch in Ankara auf das Sofa gesetzt hatte, weil kein Stuhl neben Präsident Erdogan bereitgestellt war, so kann man auch ganz Europa auf das Sofa setzen (das funktioniert auch in der Sicherheitspolitik ganz gut). So zumindest wurde es vielerorts gesehen.
Und dann zurück zum 05. November.
Das Höchstgericht ließ bei der Anhörung an diesem Tag durchblicken, dass es durchaus skeptisch sei, was die Rechtsgrundlage der Zölle der Trump-Regierung anbelangte.
Die Frage ist nun, was geschähe, wenn das Höchstgericht den Zöllen tatsächlich die Rechtsgrundlage abspräche?
Die US-EU-Zolleinigung wurde nicht mittels einem Handelsabkommen umgesetzt (das alle Zölle und Vereinbarungen in einem Vertrag festgehalten hätte), sondern es wurde eine Einigung erzielt, bestimmte Dinge umzusetzen. Eine Absichtserklärung sozusagen.
Wenn nun aber die Rechtsgrundlage auf amerikanischer Seite ins Wanken geriete, die Befugnis zur Zollverhängung gar nicht existierte, was dann?
Dann hätten sich die Zolldrohungen der Trump-Regierung nachträglich als gegenstandslos herausgestellt – während EU und USA aber gleichzeitig bereits die Maßnahmen gemäß ihrer Absichtserklärung umsetzten. Jene Maßnahmen, die nötig wären, um die Zölle auf 15% zu begrenzen.
Von zuvor 30%.
Aber Moment – es gäbe keine Rechtsgrundlage für die 30% mehr.
Durch harte Drohkulissen hätte es die Trump-Regierung erreicht, Europa zu Zugeständnissen zu zwingen, und Fakten zu schaffen, und zwar bevor das US-Höchstgericht dem einen Riegel vorschieben hätte können.
Als Trost bliebe, dass die EU – mangels konkreter verpflichtender Abkommen – ihrerseits die Umsetzung der Absichtserklärung aussetzen und wieder auf die Herstellung des Status Quo vor der Trump’schen Zollpolitik pochen könnte. Also keine 30%, keine 15% – sondern durchschnittlich 2,5% Zoll.
Jedoch wäre es spätestens dann mehr als nötig, dass Europa endlich in der Lage wäre, Stärke zu zeigen.
Denn nicht zuletzt stellte schon Joseph Stiglitz im Rahmen des diesjährigen Europäischen Forums Alpbach fest:
„Ein Deal mit Donald Trump gilt nur für den Moment. Solange, bis er die nächste Forderung stellt.“



